ENTSORGUNG
Wo gehobelt wird, fallen Späne – wir kümmern uns ums Aufräumen. Mit unserem hauseigenen Containerdienst und unseren Deponien für große Mengen an Böden und Steinen finden wir die passende Lösung für alle Materialien und Volumen. Selbst bei Schadstoffbelastung ist Schneider & Sohn ein kompetenter Ansprechpartner für die Analyse, Entsorgung und Sanierung. Bei allen Fragen rund ums Thema Entsorgung stehen wir Ihnen als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gerne zur Verfügung.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nehmen wir Baurestmassen wie Beton, Asphalt, Mauerwerk, Ziegel und Bauschutt in Gammesfeld und Leutershausen an. Diese mineralischen Abfälle sortieren wir nach Verwertbarkeit und arbeiten sie zu qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten auf. Genauso werden auch Altmetalle, Schrotte, Holz und Gewerbeabfälle angenommen und der Verwertung zugeführt. Auch um die Entsorgung von Problemmüll, von KMF und Asbest sowie um die Verwertung von kontaminierten Materialien in zugelassenen Sanierungsanlagen kümmern wir uns. Was wir vor Ort nicht verarbeiten, findet seinen bestimmungsgemäßen Weg in unser breit gefächertes Entsorgungsnetzwerk – eine saubere und verantwortungsbewusste Lösung.
Unser Entsorgungszentrum in Leutershausen-Wiedersbach garantiert die Abwicklung sämtlicher Aufträge rund um das Sammeln, Transportieren, Lagern, Entsorgen oder Wiederverwerten der unterschiedlichsten Problem- und Schadstoffe. Wir bieten fachgerechte Beratung zu allen Materialien aus Privathaushalten, Gewerbebetrieben und Kommunen. Bei uns ist Ihr Abfall in den richtigen Händen und wird der bestmöglichen Verwertung zugeführt.
ENTSORGUNG
Hier finden Sie Informationen und Annahmekriterien für die Anlieferung verschiedener Materialien. Mit einer sortenreinen Anlieferungen sparen Sie bares Geld. Unseren ausführlichen Annahmekatalog haben wir Ihnen hier bereit gestellt.
Holz / Gehölze
Altholz AI-AIII - AVVNr. 17 02 01
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallende Holzabfälle z.B. von Innenbauteilen und Verpackungsholz.
Was darf rein?
Abfälle von naturbelassenem, verleimtem, gestrichenen, beschichteten, lackierten oder anderweitig oberflächenbehandelten Holz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) in der Beschichtung. Es ist zudem frei von Holzschutzmitteln. Zum Beispiel:
- Behandeltes Vollholz
- Gemischte Abbruchhölzer aus dem Innenbereich (z.B. Dielen, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter und Zargen etc.)
- Türblätter und Zargen von Innentüren
- (Küchen-) Arbeitsplatten aus Holz
- Möbelholz aus dem Innenbereich
- Bauspanplatten, Schalhölzer
- Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 02 01 fallen. Zum Beispiel:
- Fremdanhaftungen (Pappe, Kunststoffe, etc.) über 1 % des Vol.
- Schadstoffbelastetes Holz (z.B. PCB-Holz)
- Holz von Außenbauteilen bzw. Konstruktionsholz (AIV Holz)
- Bahnschwellen, Leitungsmasten
- Mineralische Störstoffe
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Metalle über 10mm Durchmesser, Kunststoffe, Dämmmaterial etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
- Brandholz
Altholz AIV - AVVNr. 17 02 04*
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallende Holzabfälle von Außenbauteilen bzw. Konstruktionsholz. Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Was darf rein?
Abfälle aus Holz aus dem Außenbereich. Zum Beispiel:
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Holz aus dem Außenbereich
- Fenster ohne Scheiben (geringe Restglasanteile werden geduldet)
- Fensterstöcke, Außentüren
- Gartenhäuser, Gartenzäune und imprägnierte Gartenmöbel
- Imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich
- Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme)
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 02 04* fallen. Zum Beispiel:
- PCB-Holz
- Mineralische Störstoffe
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Metalle über 10mm Durchmesser, Kunststoffe, Dämmmaterial etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Bauschutt & Bauabfälle
Gemischter Bauschutt ohne Störstoffe - AVVNr. 17 01 07
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallender gemischter Bauschutt. Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen.
Was darf rein?
- Beton ohne Bewehrung
- Ziegelsteine und Dachziegel
- Klinker- und Mauersteine
- Pflastersteine
- Natursteine
- Fließen und Keramik
- Metalle (Armierungen)
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 07 fallen. Zum Beispiel:
- Gips / Gipskartonplatten
- Gasbeton / Porenbeton / Ytong
- Erdaushub / Boden
- Asphalt
- PAK-haltige Stoffe oder Anhaftungen (z.B. Schwarzanstrich, Kamine, Dachpappe)
- Heraklith Platten (HWL-Platten)
- Faserzementplatten, auch wenn diese nicht asbesthaltig sind
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor, Bioabfall etc.)
- künstliche Mineralfasern (KMF), Akustikdämmplatten, Odenwald,- und Wilhelmiplatten
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Gemischter Bauschutt mit max. 5% Störstoffen - AVVNr. 17 01 07
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallender gemischter Bauschutt < 5% Störstoffe. Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen.
Was darf rein?
- Beton ohne Bewehrung
- Ziegelsteine und Dachziegel
- Klinker- und Mauersteine
- Pflastersteine
- Natursteine
- Fließen und Keramik
- Metalle (Armierungen)
- Maximal 5% nicht gefährliche und PAK-/ MKW-freie Störstoffe
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 07 fallen. Zum Beispiel:
- Gips / Gipskartonplatten
- Gasbeton / Porenbeton / Ytong
- Erdaushub / Boden
- Asphalt
- PAK-haltige Stoffe oder Anhaftungen (z.B. Schwarzanstrich, Kamine, Dachpappe)
- Heraklith Platten (HWL-Platten)
- Faserzementplatten, auch wenn diese nicht asbesthaltig sind
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor, Bioabfall etc.)
- künstliche Mineralfasern (KMF), Akustikdämmplatten, Odenwald,- und Wilhelmiplatten
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Gemischter Bauschutt mit max. 30% Störstoffen - AVVNr. 17 01 07
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallender gemischter Bauschutt < 30% Störstoffe. Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen.
Was darf rein?
- Beton ohne Bewehrung
- Ziegelsteine und Dachziegel
- Klinker- und Mauersteine
- Pflastersteine
- Natursteine
- Fließen und Keramik
- Metalle (Armierungen)
- Maximal 30% nicht gefährliche und PAK-/ MKW-freie Störstoffe
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 07 fallen. Zum Beispiel:
- Gips / Gipskartonplatten
- Gasbeton / Porenbeton / Ytong
- Erdaushub / Boden
- Asphalt
- PAK-haltige Stoffe oder Anhaftungen (z.B. Schwarzanstrich, Kamine, Dachpappe)
- Heraklith Platten (HWL-Platten)
- Faserzementplatten, auch wenn diese nicht asbesthaltig sind
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor, Bioabfall etc.)
- künstliche Mineralfasern (KMF), Akustikdämmplatten, Odenwald,- und Wilhelmiplatten
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, sortierfähig - AVVNr. 17 09 04
Sonstige beim Bau- und Abbruch von Gebäuden anfallende Stoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.
Was darf rein?
- Kunststoffe, Folien
- Pappe, Papier
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen) < 10cm Durchmesser
- Kabel
- Holz
- Glas, Keramik
- Steine, Ziegel, Putze < 10%
- Gips/Gipskartonplatten < 1%
- Teppich- und Tapetenreste
- Laminat
- Dämmstoffe (z.B. Styropor, Styrodur) <10 Vol.%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 09 04 fallen. Zum Beispiel:
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest, Künstliche Mineralfasern (KMF), Wilhelmiplatten / Odenwaldplatten (OWA) usw.
Leichtbaustoffe (Gips, Gipskarton) - AVVNr. 17 08 02
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Gipskartonabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen.
Was darf rein?
- Gips/Gipssteine
- Gipsputz
- Gipskartonplatten
- Gipsfaserplatten (z.B. Fermacell®)
- Mineralische Anhaftungen < 10%
- Geringe Mengen anhaftende Tapeten
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 08 02 fallen. Zum Beispiel:
- Porenbeton, Betonbruchstücke
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Abfall, Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz, Glas- und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Beton & Leichtbeton (Ytong)
Beton ohne Stahl Kantenlänge max. 60cm - AVVNr. 17 01 01
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallende Betonteile oder Bruchstücke.
Was darf rein?
- Betonplatten, Waschbetonplatten
- Fundamente
- Betonmauersteine
- Betonrohre und Schachtringe
- Pflastersteine aus Beton
- Natursteine aus dem Rückbau
- Grabsteine
- teerfreier Asphalt < 1%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 01 fallen. Zum Beispiel:
- Teeranhaftungen an den Betonteilen (z.B. Schwarzanstrich)
- Dachpfannen aus Beton
- Ziegel
- Leichtbetonsteine (z.B. Bimsbeton)
- Leichtbaustoffe (z.B. Porenbeton)
- Aushub
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
- Beton der die Spezifikationen nicht einhält: Beton mit Kantenlänge > 60cm zur Meißelbearbeitung
Beton mit Stahl Kantenlänge max. 60cm - AVVNr. 17 01 01
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallende Betonteile oder Bruchstücke.
Was darf rein?
- Beton und Betonteile mit Armierung und Bewehrung (z.B. Fundamente, Decken, Betonstützen, Fertigteile, Betonwände)
- Betonrohre und Schachtringe mit Armierung und Bewehrung
- teerfreier Asphalt < 1%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 01 fallen. Zum Beispiel:
- Teeranhaftungen an den Betonteilen (z.B. Schwarzanstrich)
- Dachpfannen aus Beton
- Ziegel
- Leichtbetonsteine (z.B. Bimsbeton)
- Leichtbaustoffe (z.B. Porenbeton)
- Aushub
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
- Beton der die Spezifikationen nicht einhält: Beton mit Kantenlänge > 60cm zur Meißelbearbeitung
Beton mit Kantenlänge > 60cm - AVVNr. 17 01 01
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallende Betonteile oder Bruchstücke.
Was darf rein?
- Beton und Betonteile mit Armierung und Bewehrung (z.B. Fundamente, Decken, Betonstützen, Fertigteile, Betonwände)
- Betonrohre und Schachtringe mit Armierung und Bewehrung
- Strom-/Laternenmasten aus Stahlbeton
- Betonbahnschwellen
- Grabsteine
- teerfreier Asphalt < 1%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 01 fallen. Zum Beispiel:
- Teeranhaftungen an den Betonteilen (z.B. Schwarzanstrich)
- Dachpfannen aus Beton
- Ziegel
- Leichtbetonsteine (z.B. Bimsbeton)
- Leichtbaustoffe (z.B. Porenbeton)
- Aushub
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
Leichtbaustoffe (Porenbeton, Gasbeton, Ytong®) - AVVNr. 17 01 01
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Porenbeton/Gasbeton/Ytong Steine oder Bruchstücke.
Was darf rein?
- Porenbeton (weiß und grau)
- Schaumbeton (weiß und grau)
- Gasbeton (weiß und grau)
- Ytong®
- Mineralische Anhaftungen < 10%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 01 fallen. Zum Beispiel:
- Bituminöse Anstriche
- Isolationsmaterial (Dämmmaterial)
- Gips/Gipskartonplatten
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz, Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Betondachsteine - AVVNr. 17 01 01
Beim Bau und Abbruch von Gebäuden anfallende Betondachsteine oder Bruchstücke.
Was darf rein?
- Sortenreine Betondachsteine (alle Farben)
- Mineralische Anhaftungen (Mörtel) < 2%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 01 fallen. Zum Beispiel:
- Tonziegel
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
Ziegel & Glas
Tondachziegel - AVVNr. 17 01 02
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Tondachziegel bzw. Bruchstücke.
Was darf rein?
- Dachziegel aus Ton
- Mineralische Anhaftungen (Putz, Mörtel) < 2%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 02 fallen. Zum Beispiel:
- Mauerwerksziegel aus Ton
- Pflastersteine aus Tonmaterial
- Ziegelsteine mit KMF- Füllung
- Ziegelsteine mit Perlite-Füllung
- Steine und Erden
- Beton/Betondachsteine
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Mauerwerksziegel aus Ton - AVVNr. 17 01 02
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Mauerwerksziegel aus Ton bzw. Bruchstücke.
Was darf rein?
- Dachziegel aus Ton
- Mineralische Anhaftungen (Putz, Mörtel) < 2%
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 01 02 fallen. Zum Beispiel:
- Ziegelsteine mit KMF- Füllung
- Ziegelsteine mit Perlite-Füllung
- Steine und Erden
- Beton/Betondachsteine
- Metalle (Armierungen/Bewehrungen)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
Glasabfälle - AVVNr. 17 02 02
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Glasabfälle.
Was darf rein?
- Glasscheiben (mit Alustegen)
- Fensterglas mit Dichtung (ohne Rahmen)
- Isolierglas mit Randverbund
- Spiegelglas
- Industrie- und Aquarienglas
- Flachglas
- Verbundglas, Drahtglas
- Glasbausteine ohne Putz-/Mörtelanhaftungnen
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 02 02 fallen. Zum Beispiel:
- Kristallglas & Rundglas
- Trinkgläser, Karaffen
- Altglas (Grün, Weiß, Braun bzw. Buntglas)
- Hohlglas (z.B. Glasflaschen)
- Einweg- und Mehrweggläser
Asbesthaltiges & Künstliche Mineralfaser
Asbesthaltige Abfälle - AVVNr. 17 06 05*
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende asbesthaltige Baustoffe. Hinweise:
- gefährlicher Abfall gem. AVV (Abfallverzeichnisverordnung)!
- Annahme nur in zugelassenen Asbest-Säcken / Big Bags
- Die entsprechenden Gewebesäcke müssen fest verschlossen und unbeschädigt sein.
Wichtige Verpackungshinweise zum Download
Was darf rein?
- Festgebundene Asbestbauteile
- Faserzement-Wellplatten
- Faserzement-Fassadenplatten
- Rohre
- Blumenkästen, Pflanzschalen
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 06 05* fallen. Zum Beispiel:
- Nicht-Mineralische Störstoffe (insb. Paletten, Holz, Organik etc.)
- Stäube (Schleifstaub)
- Leichtgebundener Asbest
- Styropor / Styrodur
- Mineralwolle, Dämmmaterial
- Wilhelmiplatten / Odenwaldplatten (OWA)
Künstliche Mineralfaser (KMF) - AVVNr. 17 06 03*
Beim Abbruch von Gebäuden anfallende Künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, Kamilit). Hinweise:
- gefährlicher Abfall gem. AVV (Abfallverzeichnisverordnung)!
- Annahme nur in zugelassenen Asbest-Säcken / Big Bags
- Die entsprechenden Gewebesäcke müssen fest verschlossen und unbeschädigt sein.
Wichtige Verpackungshinweise zum Download
Was darf rein?
- Mineralfaserabfälle
- Mineralwolle aus Stein
- Mineralwolle aus Glas
- Fassaden-, Dachdämmung
- Rohr-, Heizkesseldämmung
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 06 03* fallen. Zum Beispiel:
- Wilhelmiplatten / Odenwaldplatten (OWA)
- Asbesthaltige Dämmmaterialien / Baustoffe
- Mineralische Störstoffe (z.B. Beton, Ziegel etc.)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Metalle/Eisen, Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz, Pappe/Papier, Styropor etc.)
Erdaushub (Boden)
Erdaushub - AVVNr. 17 05 04
Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut der wegen einer Baustelle ausgehoben wird, mit Ausnahme der Steine, die unter 17 05 03 fallen.
Hinweise:
- Wiedersbach: Bei der Annahme von Erdaushub ist ab 250 to eine Analyse zur Einstufung notwendig.
- Gammesfeld: Bei der Annahme von Erdaushub ist ab 500 to eine Analyse zur Einstufung notwendig.
Was darf rein?
- unbelasteter Erdaushub
- Humus
- Sand und Kies
- alter Spielsand
- Lehm
- Oberboden
- Erdreich
Was darf nicht rein?
Alle Materialien die nicht unter der AVV Nummer 17 05 04 fallen. Zum Beispiel:
- Grasnarben
- Mineralische Störstoffe (z.B. Beton, Ziegel, Pflastersteine, Gips- und Gipskartonplatten, Gas-/Porenbeton, Asphalt)
- Nicht-Mineralische Störstoffe (Folien, Kunststoffe, PU-Schaum, Holz Glas und Kunstfasern, Pappe/Papier, Styropor, Bioabfall etc.)
- Gefährliche Stoffe wie z.B.: HBCD-haltige Stoffe, Asbest usw.
ENTSORGUNG
Hier finden Sie unsere ausführlichen Annahmekataloge und Merkblätter für gefährliche Stoffe.
Recyclinghof Gammesfeld ab 15.03.2024
Recyclinghof Wiedersbach ab 15.03.2024
Asbest Big Bags & Nachtspeicheröfen
ENTSORGUNG
Unsere ausgewiesenen Deponieflächen in Gammesfeld und Leutershausen sind auf große Mengen an Boden- und Steinmaterialien ausgelegt. Sie sind das ganze Jahr und bei jedem Wetter befahrbar und bieten ausreichend Fassungsvermögen, um unser Einzugsgebiet noch über Jahre zu bedienen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auch Materialien der Deponieklasse DK0 anzuliefern. Die Probenentnahmen nach LAGA PN 98 für die dazu nötigen umwelttechnischen Untersuchungen können durch eigenes, geschultes Personal erfolgen. Nach der Analyse im externen Labor erfolgt für stärker belastete Materialien die Auswahl der kostengünstigsten Verwertungs- oder Entsorgungsmöglichkeit.
Ein Teil der Flächen in Gammesfeld, die aus dem Muschelkalkabbau entstanden sind, wird renaturiert und nach entsprechenden Umweltrichtlinien rekultiviert. Durch die Renaturierung lassen wir auf unserem Betriebsgelände neuen Lebensraum für Mensch und Tier entstehen.