HINWEISGEBERSYSTEM

Hinweisgeber

Ablauf & Richtlinien

1) RICHTLINIE

Nachhaltigkeit fördern, Ressourcen schonen, Umweltschutz leben sind für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter von Schneider & Sohn die Basis, um Natur, Wirtschaft und Gesellschaft eine Zukunftsperspektive zu bieten.

Gemeinsam die Zukunft gestalten: Die Philosophie unseres familiengeführten Unternehmens spiegelt sich im Umgang mit den Kunden, den Lieferanten und den Mitarbeitenden. Dauerhaftigkeit, Wertschätzung, Verbindlichkeit und tiefer Glaube an Gott sind die Grundfeste auf denen das Handeln aller – intern und extern – basiert. Das gemeinsame Verständnis für diese Werte und die eigenverantwortliche Umsetzung der betrieblichen Herausforderungen schaffen die Basis für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Schneider & Sohn.

Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur sowie der juristisch fundierten Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der Schneider & Sohn GmbH & Co. KG zu sichern und Schaden abzuwenden.

2) ANWENDUNGSBEREICH

a) Diese Richtlinie beschreibt die Vorgehensweise bei Meldung von bestätigten oder vermuteten Missständen oder Fehlverhalten.

b) Sie gilt für alle Mitarbeiter (auch für Zeitarbeiter), Kunden, Lieferanten und alle, die ein Interesse am Wohlergehen von Schneider & Sohn haben.

3) KENNTNIS ODER BEGRÜNDETER VERDACHT EINES MISSSTANDS

a) Wir möchten jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ermutigen, die Kenntnis oder einen begründeten Verdacht hinsichtlich eines maßgeblichen Fehlverhaltens/Missstands (Gesetzesbruch oder unethisches Verhalten im Widerspruch zu unserem Verhaltenskodex) zu melden.

b) Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, solche Sachverhalte auf den bekannten und etablierten Berichtswegen zu melden. Dies sind:

  1. Vertrauensperson
  2. Vorgesetze, Vorgesetzter
  3. Personalwesen
  4. Geschäftsführung
  5. Innerbetriebliches Vorschlags- und Meldewesen

c) Sollten all diese Berichtswege für Ihre Meldung nicht in Betracht kommen, steht Ihnen die anwaltliche Expertise der Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG als Meldeweg zur Verfügung.

d) Meldungen können digital über E-Mail an die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG, telefonisch oder persönlich erfolgen.

4) VORSÄTZLICHE FALSCHMELDUNGEN

Vorsätzliche Falschmeldungen werden als Verstoß gegen den Verhaltenskodex gewertet und dementsprechend behandelt. Sie können zu Disziplinarmaßnahmen und/oder Strafverfolgung führen.

5) ZUWEISUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN

a) Durch die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG ist eine anonyme Kommunikation möglich und bei Bedarf sichergestellt. Nach Eingang einer Meldung über behauptetes Fehlverhalten oder betrügerisches Verhalten wird der Sachverhalt anhand der enthaltenen Informationen einer ersten Prüfung unterzogen.

b) Die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG übernimmt die fristgemäße Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Meldungen.

c) Rückfragen an den Hinweisgeber zur weiteren Beurteilung des Sachverhaltes unter Wahrung der Anonymität sind möglich.

d) Ausgehend von dieser ersten Prüfung bestimmt sich der weitere Weg zum Umgang mit dem Sachverhalt. Je nach Schwere des Vorwurfs, betroffenem Personenkreis und Rechtsgebiet erfolgt eine Übergabe der Meldung an die verantwortliche Stelle der jeweils betroffenen Beteiligung oder Beteiligungsgruppe. Bei der weiteren Prüfung des Missstands können externe Sachverständige hinzugezogen werden. Es kann zu einer Anzeigepflicht bei hinreichendem Verdacht einer Straftat kommen. Die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle untersucht und hinreichend dokumentiert abgeschlossen werden.

e) Die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG erwartet von Führungskräften und Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen, solche Meldungen ernst zu nehmen, sie streng vertraulich zu behandeln und mit den entsprechenden Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufzuklären, um den Missstand zu beseitigen.

6) KEINE WEITERVERFOLGUNG EINER MELDUNG

Die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Meldung nicht weiterverfolgt wird, zum Beispiel wenn

a) nur unzureichende Informationen für eine adäquate Untersuchung zur Verfügung stehen und auch keine Möglichkeit besteht, weitere Informationen zu erhalten

b) die Meldung nachgewiesenermaßen eine Falschmeldung ist.

7) BERICHTERSTATTUNG

Eine Berichterstattung erfolgt durch die Rechtsabteilung der Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG. Die Berichterstattung erfolgt detailliert für die Fälle, die durch die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG untersucht werden.

8) SCHUTZ UND RECHTE DES MELDENDEN

a) Die Identität aller Meldenden wird absolut vertraulich behandelt. Die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG wird unter keinen Umständen die Sprachnachrichten, IP-Adressen und/oder Telefonnummern offenlegen, es sei denn, „8 c“ ist anwendbar.

b) Niemand, der eine Meldung abgibt, hat dadurch negative Konsequenzen zu befürchten. Jedoch genießen auch Meldende (als Hinweisgeber) keinen Schutz bei Fehlverhalten.

c) In den folgenden Fällen ist der Schutz des Meldenden nicht garantiert:

  1. Auf Anforderung z.B. von Strafverfolgungsbehörden ist Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG verpflichtet, Sprachnachrichten, IP-Adressen und/oder Telefonnummern zur Verfügung zu stellen.
  2. Fälle, bei denen festgestellt wurde, dass Meldungen vorsätzlich falsch bzw. wider besseres Wissen und/oder in böser Absicht („bösgläubig“) gemacht wurden
  3. oder wenn die Meldung selbst als Straftat oder Verstoß gegen den Verhaltenskodex eingeordnet werden muss (z.B. üble Nachrede oder Bedrohung).

d) Sofern der Meldende mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht einverstanden ist, hat er erneut die Möglichkeit, dies über das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG kundzutun.

9) SCHUTZ UND RECHTE VON BESCHULDIGTEN

a) Sollten aufgrund einer Meldung Ermittlungen eingeleitet werden, wird die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG die Betroffenen spätestens binnen 30 Arbeitstagen informieren. Diese Phase kann unter Abwägung der fallspezifischen Situation auch verlängert werden, z.B. wenn das Risiko besteht, dass Beweise vernichtet oder die eingeleiteten Ermittlungen anderweitig behindert werden.

b) Betroffene haben das Recht, sich über gegen sie gerichtete Ermittlungen zu beschweren. Hierzu wenden sich Betroffene an:

  1. Ihren Vorgesetzten oder Geschäftsführer
  2. Die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG Kontaktinformationen finden sich am Ende dieser Richtlinie.

10) DATENSCHUTZ

Die Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG wird alle Informationen streng vertraulich behandeln. Der Schutz von Daten sowohl der Meldenden als auch Betroffener wird im gesetzlichen Rahmen zugesichert. Informationen werden sowohl was Inhalte als auch den Personenkreis angeht auf einer beschränkten Basis zugänglich gemacht (sog. „Need-to-Know-Basis”). Diese Richtlinie bedingt die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Dies erfolgt ausschließlich nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Regelungen.

11) BEARBEITUNGSPROZESS DER DRES. HICKER, HAMMER, MÜLLER – FELDHAMMER PARTG

Hinweisgeber

Kontakt

Dres. Hicker, Hammer, Müller- Feldhammer PartG
Arminstraße 14
70178 Stuttgart

Tel. +49 711 640 30 35
Fax +49 711 640 03 23

info@dres-hicker-kollegen.de