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Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zum 01.08.2023 gilt nun eine bundesweit verbindliche Regelung für den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Dies ist ein großer Schritt hin zu unserer Vision vom „unendlichen Kreislauf der Baustoffe“.
Die Annahme von Bodenaushub und Mineralik-Abfällen erfolgt ab diesem Datum ausschließlich nur noch mit der sogenannten „Verantwortlichen Erklärung (VE)“ und der Zustimmung (AE) durch uns. Bitte lassen Sie das Formular rechtzeitig unterzeichnet vor der Anlieferung zukommen!
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Wir haben für Sie die Einbauweisen unserer Recycling-Baustoffe (MEB) gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) kompakt und übersichtlich zusammengestellt.
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Ab 15.03.2024, Recyclinghof Gammesfeld
Ab 15.03.2024, Recyclinghof Wiedersbach
Asbest Big Bags & Nachtspeicheröfen
Ab 15.03.204, Recyclinghof Gammesfeld
Ab 15.03.2024, Recyclinghof Wiedersbach
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Erd- & Landschaftsbau
Abbruch, Selektiver Rückbau, Brandschadensanierung, Entsorgung
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Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um unseren Dieselfloater.
Aufgrund der erfreulichen Markentwicklung der Dieselpreise ist bis auf weiteres kein Zuschlag zu erheben. Sollte sich die Situation ändern, werden wir Sie hier wieder in gewohnter Transparenz über unsere Einkaufspreise und den daraus resultierenden Zuschlag informieren.
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Downloads der Allgemeinen Geschäftsbedingungen